Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Vorab, es gibt tatsächlich keinen juristischen Strafbestand mit der Bezeichnung Rufmord. Wenn dennoch häufig Kunden an eine Detektei herantreten, die berichten, sie benötigen Beweise, dass hinsichtlich ihrer Person Rufmord betrieben wird, so handelt es sich meist um üble Nachrede oder um eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB).
Der Detektiv führt seine Ermittlungen daher in die Richtung übler Nachrede oder Verleumdung bzw. falsche Verdächtigung, sofern ein vermuteter Tatbestand, beispielsweise am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld, erkannt wurde.
Eine Detektei ist daher Ihr richtiger Partner, wenn solche Behauptungen und Aussagen in den Raum gestellt werden, die einerseits falsch sind und andererseits geeignet sind, Sie beispielsweise verächtlich zu machen oder in Ihrem öffentlichen Ansehen bzw. Ihrer öffentlichen Meinung zu diskreditieren. Ein Detektiv sammelt in diesem Zusammenhang entsprechende unwahre Behauptungen eines möglichen Verursachers der üblen Nachrede.
Darüber erhält der Auftraggeber einen ausführlichen schriftlichen Bericht, welcher bereits zur Vorlage bei Behörden (Polizei und/oder Gericht) geeignet ist. Bei Bedarf kann der Detektiv später bezeugen, dass die Verleumdung oder üble Nachrede zu Ihrem Nachteil begangen wurde.
Die Einzelheiten zu diesem Fallgebiet finden sich in den §§ 186, 187 StGB:
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zur Information über weitere Ermittlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Rufmord können Sie jetzt einen Detektiv erreichen unter der kostenfreien Rufnummer
0800 – 11 12 13 14.
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Ich bin sehr zufrieden. Danke.
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Schnell und unkompliziert. Würde zu einem späteren Zeitpunkt die Recherchen möglicherweise ausweiten.
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*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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