Autor: Jochen Meismann
Rechtliche Prüfung: Rechtsanwalt Daniel Beba
Zunächst sei festgestellt: Es gibt es keinen gesetzlichen Straftatbestand des Rufmordes. Wenn sich Kunden an unsere Detektei wenden, die Beweise dafür benötigen, dass gegen ihre Person Rufmord betrieben wird, dann handelt es sich meist um üble Nachrede, eine Verleumdung oder um eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB).
Der Detektiv führt seine Ermittlungen daher in Richtung üble Nachrede oder Verleumdung oder falsche Verdächtigung, sofern ein Tatverdacht beispielsweise am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld erkannt wurde.
Eine Detektei ist daher Ihr richtiger Partner, wenn solche Behauptungen und Aussagen im Raum stehen, die einerseits falsch sind und andererseits geeignet sind, Sie beispielsweise verächtlich zu machen oder in Ihrem öffentlichen Ansehen oder Ihrer öffentlichen Meinung zu diskreditieren. Ein Detektiv sammelt in diesem Zusammenhang entsprechende Beweismittel für unwahre Behauptungen eines möglichen Verleumders.
Hierüber erhält der Auftraggeber einen ausführlichen schriftlichen Bericht, der bereits zur Vorlage bei den Behörden (Polizei und/oder Gericht) geeignet ist. Falls erforderlich, kann der Detektiv später als Zeuge aussagen, dass die Verleumdung oder üble Nachrede zu Ihrem Nachteil begangen wurde.
Unter Rufmord versteht man landläufig die bewusste und falsche Behauptung von Tatsachen, die den Ruf einer Person oder eines Unternehmens schädigen.
Der Verleumder verbreitet bewusst unwahre Informationen, um das Ansehen des Opfers in der Öffentlichkeit zu schädigen. Verleumdung kann genau wie üble Nachrede verheerende private und geschäftliche Folgen haben. Beides wirkt sich mitunter negativ auf das soziale, berufliche oder wirtschaftliche Leben des Opfers aus.
Aus rechtlicher Sicht gibt es zwar keinen Tatbestand mit der Bezeichnung Rufmord, doch können Betroffene üble Nachrede, Verleumdung und ähnliche Handlungen strafrechtlich verfolgen lassen. Diese Handlungen ziehen häufig Schadenersatzforderungen oder andere rechtliche Konsequenzen nach sich, wenn das Opfer Beweise dafür hat.
Die Einzelheiten zu diesem Fallgebiet finden sich in den §§ 186, 187 StGB:
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diesen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wird, wenn die Tatsache nicht erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diesen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder seinen Kredit zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kriterium | Verleumdung | Üble Nachrede | Gemeinsamkeiten |
---|---|---|---|
Definition | Behauptung falscher Tatsachen mit Wissen um deren Unwahrheit | Behauptung von Tatsachen, die nicht nachweisbar wahr sind | Beide betreffen die Verbreitung schädigender Aussagen |
Wissen um die Unwahrheit | Täter weiß, dass die Aussage falsch ist | Täter glaubt eventuell, die Aussage sei wahr | Unwahre Tatsachen werden verbreitet |
Voraussetzung | Vorsätzliche Lüge | Tatsachenbehauptung ohne Wissen über die Wahrheit | Schaden am Ruf des Opfers ist bei beiden gegeben |
Strafbarkeit | § 187 StGB | § 186 StGB | Beide sind nach dem Strafgesetzbuch strafbar |
Beweislast | Liegt beim Kläger, er muss die Unwahrheit der Aussage beweisen | Liegt beim Täter, er muss die Wahrheit der Behauptung beweisen | In beiden Fällen wird Rufschädigung juristisch verfolgt |
Kriterium | Verleumdung | Üble Nachrede | Gemeinsamkeiten |
---|---|---|---|
Geldstrafe | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren | Beide können mit einer Geldstrafe belegt werden |
Freiheitsstrafe | Bis zu 5 Jahre | Bis zu 2 Jahre | In schweren Fällen sind Freiheitsstrafen möglich |
Rechtsgrundlage | § 187 StGB | § 186 StGB | Beide sind durch das Strafgesetzbuch geregelt |
Öffentliches Interesse | Strafverfolgung nur auf Antrag, außer bei öffentlichem Interesse | Strafverfolgung nur auf Antrag, außer bei öffentlichem Interesse | In beiden Fällen kann bei öffentlichem Interesse ermittelt werden |
Rufmord im Internet kann durch eine OSINT-Recherche (Open Source Intelligence) bewiesen werden. Bei dieser Rechercheform analysieren die Detektive öffentlich zugängliche Quellen systematisch.
Spezialisierte Privatdetektive nutzen diese Methode, um Beweise für Diffamierungen auf Plattformen wie
zu sammeln. Dabei sichern sie digitale Spuren wie Kommentare, Postings oder geteilte Inhalte, um dann den Ursprung der falschen Behauptungen zu identifizieren.
OSINT Ermittlungen unserer Detektei helfen dabei, Täter ausfindig zu machen und fundierte Beweismittel für rechtliche Schritte gegen Rufschädigung zu sichern.
Für Informationen über weitere Ermittlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Rufmord erreichen Sie jetzt einen Detektiv unter der gebührenfreien Rufnummer
0800 – 11 12 13 14
Weiterführende Artikel zum Thema
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
AUSGEZEICHNET Basierend auf 200 Bewertungen Ronny Streul2025-02-11Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hätte ich diese Seite nicht gefunden, wäre ich einem SCAM zum Opfer gefallen. Von der 1. Kontaktaufnahme bis zum Ergebnis vergingen weniger Tage. Ich bin immernoch sprachlos, wie schnell die Aufklärung ging und wie detailliert der Bericht ist. Vielen Dank für ihre schnelle und hervorragende Arbeit. Karl Wagner2024-11-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bedanke mich für die freundliche Beratung. Innerhalb weniger Stunden wurden die mir fehlenden Daten ermittelt und mir das Resultat auf eine einfühlsame Weise weitergegeben, noch bevor ich einen Auftrag erteilt hatte zu einem dem Aufwand angemessenen Preis. Vielen Dank auch für das in meine Person gesetzte Vertrauen ihrerseits. Angelika Wagner David Nieter2024-10-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr nett und freundlich, mein Anliegen wurde sehr schnell beantwortet Konrad2024-08-12Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr schnell, professionell und freundlich. Vielen Dank! an mich2024-06-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr bemüht und verständnisvoll, verlässlich, freundlich und vertrauensvoll. Michaela Brunk2024-06-08Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Mein Anliegen wurde sehr schnell und zu meiner Zufriedenheit bearbeitet. Es ist ein sehr freundliches und kompetentes Team. Roland Kessler2024-05-31Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Bin super zufrieden, herzlichen Dank, kann man jederzeit weiterempfehlen 👍 Valerie H.2024-05-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Guter und schneller Service. Die Kommunikation war sehr freundlich und man fühlt sich gut aufgehoben. Auch das Resultat und die detaillierten Ergebnissen entsprachen absolut meinen Erwartungen. Vielen Dank ! Galina Koch2024-04-30Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde auch von einem Scammer angeschrieben und bin da fast rein gefallen bis es um eine Überweisung ging. Seid bitte vorsichtig im Internet. Ich wollte dir wahre Person, die auf den Fotos war finden. Mir wurde bereits vor der Auftragsannahme von Condor Mitarbeiterin gesagt, dass es keine Garantie geben wird. Alles lief schnell, innerhalb zwei Tagen hatte ich bereits Bericht erhalten, dass diese Fotos auf 5 verschiedenen Social Media Plattformen mit verschiedenen Accounts zu sehen sind. Vielen Dank für die Professionalität und Kompetenz. Ich werde Sie weiterempfehlen! VG Galina Heit Klatt Regina2024-04-26Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundliche Beratung schon am Telefon und auch schnelle Ergebnisse des Auftrags. Ich würde sie weiterempfehlen oder auch bei Gebrauch erneut in Anspruch nehmen. Vielen Dank dafür
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.