Autor: Jochen Meismann
Fachkundliche Prüfung: Rechtsanwalt Daniel Beba
Das Wichtigste aus dem Artikel zu Rufschädigung Privatperson in Kürze
Rufschädigung ist ein ernstes Thema, das nicht zu den Kavaliersdelikten zählt.
Eine Rufschädigung liegt vor, wenn jemand durch unwahre Behauptungen oder üble Nachrede den Ruf einer Person, eines Unternehmens oder einer Institution negativ beeinflusst. Dies kann zu schweren beruflichen, sozialen oder finanziellen Schäden führen. Betroffene haben das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihren Ruf zu schützen.
Nur derjenige kann sich gegen eine Rufschädigung wehren, der belegen kann, dass jemand die Tat begangen hat und nicht richtige Tatsachen über einen verbreitet. Wenn jemand über Sie Halbwahrheiten in die Welt setzt oder sich gar Dinge ausdenkt, die nicht stimmen, haben Sie die Option, auf Unterlassung zu drängen. Sie müssen diesem Zustand ein Ende machen.
Einziger Haken: Sie benötigen stichhaltige Beweise für diesen Tatbestand. Haben Sie diese nicht, helfen Ihnen Privatdetektive in effektiver Form.
Nicht nur das Ansehen von Privatpersonen ist gefährdet. Auch bei einer sogenannten Geschäftsschädigung des Unternehmens helfen Detektive. Dieser Tatbestand liegt vor, wenn nicht eine Person, sondern ein Unternehmen oder ein Geschäft
ist.
Wie Sie sich mit einer Klage gegen die Verleumdung wehren und dem Zustand ein Ende machen, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Was bedeutet Rufschädigung und wie wehren Sie sich? Die Antworten finden Sie hier.
Tatsache ist: Der Begriff Rufschädigung taucht in keinem deutschen Gesetz auf. Im Strafgesetzbuch (StGB) suchen Sie ihn vergeblich. Gleiches gilt für den Begriff Rufmord.
Tatsächlich liegt dann eine Rufschädigung vor, wenn jemand eine ehrenrührige und unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt. Durch eine Rufschädigung ist sowohl der Bereich des Strafrechts und des Zivilrechts berührt.
Im Sinne des Strafrechts kann eine Rufschädigung entweder eine Verleumdung oder eine üble Nachrede sein. Das Strafrecht regelt diese Themen und Delikte in den Paragraphen 186 StGB und 187 StGB ff (Strafgesetzbuch). Beides hat strenge juristische Folgen.
Es steht Ihnen offen, zu dem Fall eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einreichen, um Ihr Ansehen oder das Ihres Unternehmens gegen das Verbreiten einer Verleumdung zu schützen. Dieses Schreiben zur Anzeige kann formlos sein.
Um zu erklären, wann eine Handlung als Verleumdung oder als üble Nachrede zu werten ist, haben wir einen eigenen Artikel verfasst. Dieser erklärt zum Beispiel die Unterschiede zwischen übler Nachrede § 186 und Verleumdung 187 StGB und liefert weitere Informationen, wenn jemand eine Tatsache behauptet, die nicht wahr ist.
Auf der Seite Ermittlungen bei übler Nachrede finden Sie alles, was wissenswert ist und Beispiele aus der Praxis.
All die verschiedenen Delikte wie
fallen alle aus Sicht eines Juristen unter den Bereich der Ehrverletzung.
Eine Ehrverletzung ist gegeben, wenn ein Mensch Dinge über einen anderen berichtet, die nicht wahr sind. Wichtig für Sie: Unterscheiden Sie bitte eine sogenannte Tatsache von einer freien Äußerung einer Meinung. Ganz fraglos ist das alles in allem nicht immer leicht.
Die Behauptung einer falschen Tatsache ist dann eine sogenannte Verleumdung, wenn jemand die Behauptung mit Vorsatz aufstellt. Von einer üblen Nachrede reden wir, wenn jemand eine Tatsache in Umlauf bringt, die zumindest nicht nachweisbar wahr ist.
Aus der Sicht des Gesetzgebers ist mit Delikten dieser Art nicht zu spaßen. Darum ist bei einer Verleumdung in besonders schweren Fällen eine Höchststrafe für den Straftatbestand von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.
Beim Tatbestand der üblen Nachrede droht ein maximales Strafmaß von zwei Jahren. Das Strafrecht ist bei der Beschädigung des Rufs auf Seiten des Opfers, wobei auch eine Geldstrafe im Raum steht.
Weil es für Betroffene des Rufmordes wichtig ist, sich gegen
zu wehren, brauchen Sie Beweise für die Tatsachen. Ein Privatdetektiv unterstützt Sie, diese Beweise für eine falsche Behauptung zu bekommen. Dann haben Sie die Chance, sich schnell gegen Verleumdung oder üble Nachrede zu wehren.
Um zu Ihrem Recht zu kommen stehen Ihnen juristische Schritte offen. Dabei laden Sie die Detektive als neutrale Zeugen vor Gericht.
Wer öffentlich etwas behauptet oder verbreitet, was eine Diffamierung gegen Sie ist, muss mit einer Strafe oder einem Urteil rechnen. Sie haben unter Umständen auch einen Anspruch auf Schadensersatz, den Ihr Anwalt dann für Sie einklagt.
Auch im täglichen Miteinander auf der Arbeit kommt es manchmal zu Verbreitung von falschen Dingen. Die üble Nachrede gehört schon fast zum Alltag.
So kann einem Arbeitnehmer wegen Mobbings am Arbeitsplatz ein Anspruch auf eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld zugesprochen werden. Dieses regelt § 847 BGB. Eine Vielzahl von Urteilen belegt das. Ihr Rechtsanwalt berät Sie zu diesem Thema.
Begeben Sie sich besser nicht ohne den Einsatz eines Rechtsanwaltes auf das schwierige Parkett eines Rechtsstreits. Die deutsche Rechtsprechung ist sehr kompliziert und nur Anwälte beherrschen es, den Überblick vor diesem Hintergrund des Strafgesetzbuches zu behalten.
Rufschädigung kommt nicht nur im realen Leben vor. Auch online untergraben vermehrt Menschen den Ruf einer Person oder einem Unternehmen. Es ist schwer, sich dort vor über Nachrede zu schützen. Der Rufmord Privatperson kann jeden treffen.
Denn Fakt ist: Verleumdung oder üble Nachrede mit falschen Tatsachenbehauptungen ist dort an der Tagesordnung, die der eine oder andere dort behauptet und verbreitet um jemanden mit diesen Äußerungen in der öffentlichen Meinung schlecht zu machen.
Dabei ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Die dort verbreiteten Schriften unterliegen dem Gesetz. Das Strafrecht ist anzuwenden bei der vorsätzlichen Verleumdung online von Personen bei Facebook, Twitter, per E-Mail oder ähnlich. Näheres erfahren Sie von Ihrem Anwalt.
Die Aufgabe einer Detektei ist es dann, Webseiten, Foren und ähnlichen Seiten im Internet zu durchforsten. Ziel ist es, Beweise und Informationen für Ihren Anwalt zu beschaffen.
Ob sich die Beiträge bei Facebook & Co gegen Unternehmen oder private Personen richten ist für die Ermittlungen des Detektivs egal. Das Thema ist, das Problem beweissicher zu dokumentieren. Das ist wichtig, um nach dem Gesetz gegen die Behauptungen in rechtlicher Form vorzugehen.
Die Gesetze sind in den meisten Fällen eindeutig auf Seiten des Opfers nicht auf der Seite der Täter. Deshalb kann sich der Täter als Nutzer einer Plattform nicht auf den Datenschutz berufen. Die online getätigte Beleidigung ist rechtlich verfolgbar.
Musste ein Opfer einen Privatdetektiv einschalten, um sein Recht zu wahren, besteht Aussicht auf Ersatz der Kosten. Hat der Detektiv die nötigen Beweise für die Rufschädigung erbracht? Dann ist es denkbar, dass der Verursacher die Kosten übernehmen muss.
§ 91 Absatz 1 der ZPO regelt, dass das Honorar für professionelle private Ermittler generell zu erstatten ist. Das gilt dann, wenn sie zur Verteidigung seines eigenen Rechts oder zur Rechtsverfolgung notwendig waren. Zu diesen Themen gibt Ihnen Ihr Rechtsanwalt nähere Auskunft und erklärt, wie diese Tatsache zu behandeln ist.
Sind Sie betroffen und leiden unter den Lügen, die über Sie oder Ihr Unternehmen verbreitet werden? Dann ist es an der Zeit, sich zu wehren. Lassen Sie sich Verleumdung, üble Nachrede oder Rufmord nicht gefallen.
Die beste Möglichkeit, sich zu wehren, ist der Einsatz einer Detektei. Mit der Aussage der ermittelnden Zeugen haben Sie endlich eine Waffe in der Hand, mit der Sie sich über Ihren Rechtsanwalt zur Wehr setzen können.
Rufen Sie jetzt an und nutzen unsere Beratung für private Klienten wie Unternehmen. Sie erfahren, wie die Detektei Condor Ihnen bei dem Beschaffen der Beweise für die Verleumdung oder üble Nachrede in Ihrem Fall helfen.
Oder schicken Sie uns jetzt eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer und E-Mail Adresse und wir rufen Sie gerne zurück, damit Sie weitere Informationen erhalten. Unsere Detektive arbeiten gerne Hand in Hand mit Ihrem Anwalt gemeinsam für Ihr Ziel, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
0800 – 11 12 13 14
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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