Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
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Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba
Fake Identitäten sind erfundene Identitäten, die Personen oder Organisationen verwenden, um ihre wahre Identität oder ihre wahren Absichten zu verschleiern. Eine Fake-Identität kann aus verschiedenen Informationen bestehen, wie einem falschen Namen, einem erfundenen Geburtsdatum, einer falschen Adresse und anderen erfundenen Daten.
Falsche Identitäten können aus verschiedenen Gründen erstellt werden. Einige Personen erstellen diese, um anonym zu bleiben oder ihre Online-Privatsphäre zu schützen. Andere verwenden sie, um sich als eine andere Person auszugeben und unangemessene Handlungen wie Betrug oder Online-Belästigung zu begehen.
Lesen Sie in diesem Artikel mehr zu sogenannten Fake Identitäten und erfahren Sie, warum es nicht immer strafbar ist, wenn jemand andere täuscht.
Ein Betrug im Internet kann in ganz unterschiedlichen Formen geschehen. Nachstehend erfahren Sie zunächst mehr zu den gängigsten Maschen im Internet.
Sämtliche Tatbestände sind aus juristischer Sicht Betrügereien gemäß § 263 StGB. Danach ist ein Betrüger, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
Es kann in einem solchen Sachverhalt unter Umständen auch eine Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB vorliegen. Zudem kommt eine Strafbarkeit gemäß § 239 StGB in Betracht.
Bei einem sogenannten Love Scam oder Romance Scam handelt es sich um einen Internetbetrug. Der Täter täuscht das Opfer über seine wahre Identität.
Zunächst erhalten spätere Opfer über das Internet, per E-Mail oder über soziale Medien Kontaktanfragen von Fremden. Schon hier können Sie sich selbst schützen, wenn Sie solche Kontaktanfragen nicht annehmen. Der Mensch ist allerdings eher neugierig als vorsichtig.
Die jeweiligen Persönlichkeiten, die die Täter annehmen, sind ganz unterschiedlich und auf die Opfer abgestimmt. Klassiker sind gut situierte Berufe wie Arzt, Ingenieur, Geschäftsleute oder Offiziere der Armee. Wenn Frauen als Betrügerinnen auftreten, sind sie gerne Lehrerin, Krankenschwester oder Ärztin.
Meistens erschleichen sich die Täter-/-innen nach und nach weitere Informationen. Vom sozialen Netzwerk geht es zu WhatsApp oder Google Chat.
Schnell ist dann von der großen Liebe die Rede. Bei einem Lovescam kommt früher oder später jedoch immer eine Notlage ins Spiel. Irgendwie stellt sich der Gegenüber als bedürftig da und bittet um Zuwendungen. Sehr oft geschieht das zunächst in Form von Gutscheinen von iTunes oder Amazon oder Steamkarten, die alle einen Geldwert haben.
Wenn Sie mit jemanden in Verbindung stehen, den Sie nicht durchschauen, nimmt unsere Detektei für Sie eine Personenüberprüfung vor. Dabei stellen wir fest, ob die Person wirklich existiert.
Dabei führen wir entweder einen kompletten Background Check durch oder eine OSINT Recherche (Open Source Intelligence).
Im Prinzip ist dieses Vorgehen dem Love- bzw. Romance Scam ähnlich. Hier geht der Täter nur noch einen Schritt weiter. Er spricht nicht nur von der großen Liebe, sondern von Heirat. Mit Erklärungen zu Heiratsabsichten erschleicht er sich Ihr Vertrauen. Am Ende kommt jedoch wieder eine Bitte um Geld. Manchmal gibt der Täter an, es zu benötigen, um einen Flug zu buchen, damit man endlich zusammen sein kann.
In anderen Fällen benötigt er Geld für ein Visum. In Einzelfällen ist die Person sogar tatsächlich schon persönlich bei Ihnen erschienen. Dies macht es besonders schwer, einen Betrüger oder eine Betrügerin zu erkennen. Sie sollten grundsätzlich Vorsicht walten lassen, wenn jemand sehr schnell von Heiratsabsichten spricht und Geld oder Geschenke von Ihnen möchte.
Für eine Strafbarkeit muss immer eine Vermögensverfügung vorliegen. Problematisch ist in der Praxis allerdings der Nachweis der Absicht. Dieser subjektive Tatbestand betrifft sogenannte innere Tatsachen und lässt sich daher schwer nachweisen. Die Verwendung einer falschen Identität ist jedoch ein starkes Anzeichen.
Bei einem Kauf im Internet mit gefakten Identitäten funktionieren Betrügereien in beide Richtungen. Entweder bestellt bei Ihnen jemand mit einer falschen Identität und der Lieferant betrügt Sie oder Sie zahlen für eine Ware, die es gar nicht gibt oder nur sehr mangelhaft ist.
Wer unter missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten Bestellungen aufgibt, begeht eine Straftat und hat mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren zu rechnen.
Daneben kommen im Einzelfall auch noch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gemäß § 263 StGB und unter Umständen noch eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB in Betracht.
Ein Betrug ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe behaftet. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Stellen Sie fest, dass Ihre Daten bei einem Identitätsdiebstahl missbraucht worden sind, sollten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und betroffene Unternehmen darüber informieren.
Wollen Betrüger Ihre Daten missbräuchlich verwenden, benötigen Sie Informationen zu Ihrer Person, um andere zu täuschen. Besondere Vorsicht ist bei der Abfrage von sensiblen Daten geboten. Dabei versuchen die Täter bei dem Betrug an nachstehende Informationen zu kommen:
Mit diesen Daten können Betrüger Ihnen erheblichen Schaden zufügen. Sie sollten dementsprechend vorsichtig sein und diese Daten keinesfalls an Fremde übermitteln. Prüfen Sie genau, wer nachfragt.
Beim Spoofing handelt es sich um einen sogenannten „Schwindel“ oder auch Täuschung. Die Täter imitieren dabei zum Beispiel einen Unternehmensnamen und versuchen hierüber ebenfalls an Personen- oder Kontodaten zu kommen. Der Nutzer soll meistens auf einen weiteren Link gehen, wo die Täter weitere Informationen von ihm abgreifen.
Beim sogenannten Pharming leitet der Betrüger Kunden auf andere Internetseiten um. Dort sieht alles echt aus und arglos geben Betroffene Kunden- und Kontodaten an. Die Täter sind technisch gut aufgestellt und setzen oft Trojaner ein.
Zu diesem Thema gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Danach wurde der Kunde in vollem Umfang zum Schadensersatz verurteilt, obwohl dieser Opfer von Pharming geworden war. Die Bank hatte in diesem Fall auf Ihrer Internetseite einen Warnhinweis veröffentlicht (Urt. v. 24.04.2012, Az.: XI ZR 96/11).
Wenn Sie befürchten, dass Ihr Laptop oder Ihr Handy kompromittiert sind, hilft Ihnen unsere Detektei alle Geräte forensisch auf Schad – oder Spionage- software hin zu untersuchen.
In der Regel ist Hintergrund eines Identitätsdiebstahls, dass der Täter sich einen finanziellen Vorteil erschleichen möchte. In einzelnen Fällen geht es hingegen um Rufschädigung.
Unsere Detektei prüft für Sie, ob Sie betroffen sind.
Sollten Sie den Verdacht haben, es mit einem Betrüger zu tun zu haben, nehmen wir eine Personenüberprüfung für Sie vornehmen. Dann ist schnell geklärt, ob Sie es mit einer echten Person zu tun haben oder alles frei erfunden ist.
Sie können es Betrügern zumindest schwerer machen, einen Identitätsdiebstahl zu begehen.
Beherzigen Sie dazu nachstehende Hinweise, damit Sie kein Opfer von Identitätsdiebstahl sind:
Leider merken Sie es oft erst zu spät, wenn Ihre Identität missbräuchlich zum Einsatz kommt. Sie erhalten zum Beispiel Zahlungsforderungen für Bestellungen, die Sie nicht getätigt haben.
Das sollten Sie unbedingt zur Anzeige bringen. Zudem sollten Sie betroffene Konten umgehend sperren. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem betroffenen Unternehmen auf und zeigen Sie auch dort den Identitätsdiebstahl an.
Sie sollten skeptisch sein, wenn Sie sich auf vermeintlich echten Internetseiten nicht mit Ihren Zugangsdaten einloggen können. Die angelegten Seiten sehen täuschend echt aus.
Überprüfen Sie die Seite noch ein Mal. Im Zweifel sollten Sie dann umgehend das Passwort und den Benutzernamen ändern.
Stellen Sie fest, dass dritte Personen sich Ihrer Identität im Internet bedient haben müssen Sie schnell reagieren, um Schäden zu vermeiden.
Als erstes sollten Sie Ihre Passwörter und gegebenenfalls auch E-Mail-Adressen ändern. Darüber hinaus sollten Sie den Diebstahl umgehend an die SCHUFA melden. Verbundene Unternehmen erhalten so die Information bei einer Abfrage.
Zudem sollten Sie umgehend zur Polizei gehen. Die Anzeige können Sie später bei Unternehmen vorlegen, die Geld von Ihnen wollen, weil Fremde Ihre Daten missbraucht haben. Viele Unternehmen verzichten in einem solchen Fall auf die Weiterverfolgung. Unter Umständen gibt es dort schon mehrere Bestellungen mit falschen Identitäten.
Im Falle des Identitätsdiebstahls können Sie Mahnbescheide erhalten. Diese sollten Sie nicht einfach zur Seite legen. Es können erhebliche rechtliche Nachteile entstehen, die sogar bis hin zum Haftbefehl gehen können.
Schlimmstenfalls bekommen Sie davon zunächst er gar nichts mit, weil die Täter abweichende Liefer- und Rechnungsadressen angegeben haben.
In solchen Fällen raten wir dringen an, einen Rechtsbeistand aufzusuchen und Kontakt mit dem Anspruchsteller aufzunehmen, um die Angelegenheit aufzuklären. Unter Umständen sind Sie kein Einzelfall. Die Masche setzen Banden meist häufiger ein, um sich einen maximalen Gewinn zu bescheren.
Sollte Ihre Identität missbraucht worden sein, ist die größte Gefahr eine Vermögensschädigung.
Darüber hinaus kann es jedoch sein, dass der Täter Kontakt zu Ihren Freunden und Bekannten aufnimmt, wenn zum Beispiel ein Facebook Account gehackt wurde. Sie sollten bei einem Verdacht des Missbrauchs sofort Ihre Freunde informieren und das Passwort bei Facebook ändern.
Eine immer beliebter werdende Methode zum Datenmissbrauch ist der Auftritt als potentieller Arbeitgeber. Kandidaten sollen im Laufe des vermeintlichen Bewerbungsverfahrens weitere Angaben machen. Die Täter versuchen dabei, so viel wie möglich herauszubekommen. Neben Wohnanschriften und Sozialversicherungsnummern sollen Angaben zu Bankverbindungen erfolgen.
Es handelt sich um ein perfides Spiel und eine ausgeklügelte Betrugsmasche.
Auch bei den Wohnungssuchen ist Vorsicht geboten. Besonders frech sind Maschen, bei denen eine Vorauszahlung erbeten wird. Zum Beispiel schreibt ein potentieller Vermieter, er könne selbst nicht zum Besichtigungstermin kommen und wolle den Schlüssel zusenden. Dafür verlangt er dann eine „Kaution“.
In anderen Fällen versuchen Betrüger bei Wohnungsvermittlungen Gelder zu kassieren, um sie eine Vorauswahl zu nehmen. Seriöse Vermieter bitten nicht um Vorauszahlungen. Die Besichtigung dient ja unter anderem auch dem gegenseitigen kennenlernen.
Gleiches gilt für Fälle in denen Sie sofort eine Zusage für das Mietobjekt erhalten und umgehend die Kaution zahlen sollen. Sie sollten zunächst eine Besichtigung vereinbaren und niemals vorauszahlen.
Sollte jemand, den Sie nicht persönlich kennen, Ihnen Geld überweisen wollen, sollten alle Alarmglocken angehen.
Zum einen haben die Täter dann ihre Bankdaten. Darüber hinaus kommt jedoch noch die Gefahr der Geldwäsche. Man bittet Sie, einen Geldbetrag weiterzuleiten. Hintergrund ist eine Verschleierungstaktik.
Oftmals soll die Überweisung auf ein ausländisches Konto erfolgen. Zum Teil werden sogar „Provisionen“ in Aussicht gestellt. Da niemand etwas zu verschenken hat, geht es in der Regel um kriminelle Machenschaften.
Zum Teil betreiben manche Menschen einen enormen Aufwand, um eine gefakte Persönlichkeit zu konstruieren. Es handelt sich nicht um einen Identitätsdiebstahl.
Hintergrund für diese „Masche“ kann Einsamkeit oder eine Minderwertigkeitsgefühl sein. Im Unterschied zu Scammern wollen diese Menschen kein Geld von Ihnen, aber Ihre Aufmerksamkeit. Hierfür erfinden sie sich komplett neu. Im Netz können sie sein, wer immer sie sein wollen. Der Schaden ist daher eher „persönlicher Natur“, denn man verliert Vertrauen.
Es gibt sogar Berichte über Personen, die Geschenke und kleinere Geldsummen von den Betroffenen erhalten haben. Realfakes möchten kein Geld, sondern Gefühle.
Man sollte schon skeptisch sein, wenn das Profil relativ neu ist und es kein Profilfoto gibt. Sollte ein Bild vorhanden sein und Sie sind trotzdem unsicher, können Sei eine Rückwärtssuche machen. Dafür kann man das Bild zum Beispiel bei Google hochladen und recherchieren, wo es noch zu finden ist. Nicht selten gehören Bilder bei Fake-Profilen zu Personen, die in der Öffentlichkeit stehen. Tatsächlich haben diese keine Ahnung von der Verwendung.
Genau so kann man einen Namen in eine Suchmaschine eingeben und diesen überprüfen. Im Zweifel sollten Sie keinerlei persönliche Informationen weitegeben, um einen Betrug zu vermeiden.
Wir können für Sie ermitteln, was tatsächlich im Internet verbreitet wird. Als Privatperson verlieren Sie schnell den Überblick. Im Anschluss an unsere Recherchen erhalten Sie einen Bericht über die Feststellungen unserer Experten.
Sollten sie mit der beschriebenen Rückwärtssuche bei Bildern nicht weiterkommen, nehmen wir für Sie zügig eine Personenüberprüfung vor, um festzustellen, ob die Person real ist. Sie erhalten binnen weniger Tage einen vollständigen Bericht zu der gesuchten Person und den Feststellungen.
Es gibt nicht umsonst eine sogenannte „organisierte Kriminalität“. Die Täter sind alles andere als dumm. Es gibt weltweite Netzwerke, um Opfer zu betrügen und an Ihr Geld zu kommen.
Dies gelingt insbesondere mit erfundenen Geschäften, sogenannten „Fake Shops“. Weder das Geschäft an sich, noch der angegebene Inhaber sind real. Zum Teil sind dies Shops an tatsächlich existierende Shops angelehnt, was es noch schwieriger macht, sie zu erkennen. Man sollte genau auf die Rechtschreibung achten und auf den Inhalt sowie den Domain-Namen.
Zum Teil taucht einfach der Name des real existenten Unternehmens auf und wird zweckentfremdet. Einen ersten Hinweis liefert das Impressum. Dort finden Sie den Verantwortlichen hinsichtlich des Internetseiteninhalts.
Aber machen wir uns nichts vor. Betrüger erwirtschaften weltweit Milliarden. Das Geld wird dann um die halbe Welt geschickt und von Auslandskonten wieder abgehoben. Da auch dort in der Regel gefälschte Dokumente im Spiel sind, ist das Geld weg.
Bei Zweifeln sollten Sie uns daher vorher mit der Recherchetätigkeiten und Personenüberprüfungen beauftragen. Zahlen Sie unter keinen Umständen größere Geldbeträge ins Ausland.
Manchmal klingt ein Sachverhalt einfach zu gut, um wahr zu sein. Genau dieser Anfangsverdacht bestätigt sich oft. Juristisch gesagt ist es eine Täuschung im Rechtsverkehr. Namen und Daten sind frei erfunden.
Die Täter sind sogar saisonal unterwegs. Besteht in einem Geschäftszweig gerade ein Mangel, treten sie genau an der Stelle auf und das meist zu günstigen Preisen. Für viele Kunden einfach unwiderstehlich und sie schließen die Augen vor einem möglichen Betrug.
Beliebt ist ein Angebot von Gold zu unschlagbar günstigen Preisen. Da die Täter in der Regel nur gegen Vorkasse liefern, ist das Geld unwiederbringlich weg. Nach einigen Monaten wird der Shop wieder vom Netz genommen und von den Tätern fehlt jede Spur. Ein klassischer Fall von Betrug. So scheffeln die Täter ein Vermögen.
Selbst wenn es sich um eine Straftat handelt und Freiheitsstrafe droht, lassen sich Täter nicht abbringen, denn sie wissen, dass die Strafe sie im Ausland vermutlich nicht ereilt.
Im Rahmen der Nutzung des Internets entsteht der Schaden möglicherweise in Deutschland und es läge klar eine Straftat vor. Doch bei Benutzung von falschen Namen und einem Konto im Ausland können Ermittlungsbehörden Betroffenen kaum helfen.
Die Strafbarkeit wurde oben schon angesprochen. Daneben steht rein rechtlich immer ein zivilrechtlicher Anspruch. In erster Linie sind vertragliche Ansprüche aufgrund von Schlechtleistung und aufgrund des Verstoßes gegen vertragliche Nebenpflichten zu prüfen.
Tatsächlich ist beim Fake ja gerade eine erfundene Person oder Firma der vermeintliche Vertragspartner. Deshalb ist auf gesetzliche Ansprüche auszuweichen, allen voran der Anspruch gemäß § 823 Absatz 2 BGB. Danach trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, eine Schadensersatzpflicht.
Der Anspruch greift insbesondere in Verbindung mit § 263 StGB. Wem durch einen Betrug ein Vermögensschaden entstanden ist, der hat einen Anspruch wegen einer sogenannten unerlaubten Handlung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Neben dem Schadensersatzanspruch kommen weitergehende Ansprüche in Betracht. Dies gilt insbesondere für den Unterlassungsanspruch, wenn Ihre Daten benutzt wurden.
Zu dem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gehört der Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten. Der Anspruch ist in der Regel angemessen und er einzige beziehungsweise letzte Mittel, um die Tat aufzuklären.
Sind Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden oder sind Sie in Kontakt mit einer zweifelhaften Person? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Schaden abzuwenden und den Missbrauch Ihrer Daten oder Identität zu vermeiden.
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Der Auftrag wurde sehr schnell und mit vollster Zufriedenheit ausgeführt.
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Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe.
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Danke für alles. Sie haben mir sehr geholfen. Ich werde Sie auf alle Fälle weiterempfehlen.
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Danke für die schnelle Bearbeitung!
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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