Eine falsche Identität lässt sich nicht allein an einem erfundenen Namen erkennen. Betrüger kombinieren reale Fotos mit falschen biografischen Angaben, übernehmen Daten tatsächlich existierender Personen oder bauen über Monate eine scheinbar stimmige digitale Persönlichkeit auf. Wer Zweifel an einem Online-Kontakt, Geschäftspartner oder Bewerber hat, sollte deshalb einzelne Angaben unabhängig voneinander prüfen: Name, Foto, Anschrift, Beruf, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und vorgelegte Dokumente müssen zusammenpassen.
Das Vortäuschen einer anderen Identität ist dabei nicht automatisch eine Straftat. Strafrechtlich relevant kann die Täuschung jedoch werden, wenn sie beispielsweise für einen Vermögensbetrug, den Missbrauch personenbezogener Daten, eine Nachstellung oder die Verwendung gefälschter Urkunden eingesetzt wird. Der konkrete Sachverhalt zählt.
Autorin: Svenja Meismann, Mitglied des Board of Directors der World Association of Detectives (W.A.D.).
Fachlich geprüft von: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Ermittlungserfahrung, Mitglied der World Association of Detectives (W.A.D.), des Bundesverbands Deutscher Ermittler (BuDEG) und des Österreichischen Detektiv-Verbands (ÖDV).
Unsere Detektive prüfen je nach Ausgangslage, ob eine Person existiert, ob Angaben zusammenpassen und welche Spuren sich einer verwendeten Identität zuordnen lassen. Möglich sind unter anderem Background Checks und OSINT-Recherchen.
Eine Fake-Identität ist eine konstruierte oder verfälschte Darstellung einer Person. Sie kann vollständig erfunden sein. Ebenso möglich ist eine Mischung aus echten und falschen Informationen: Das Foto gehört zu einem realen Menschen, Name und Beruf sind erfunden; oder ein Täter verwendet den echten Namen einer Person und kombiniert ihn mit einer fremden Telefonnummer und einer falschen Lebensgeschichte.
Nicht jede Nutzung eines Pseudonyms verfolgt einen kriminellen Zweck. Menschen treten im Internet aus Gründen der Privatsphäre unter Nicknames auf, Autoren verwenden Künstlernamen und in Foren ist eine vollständige Offenlegung der Personalien oft weder vorgesehen noch erforderlich. Problematisch wird die falsche Identität dort, wo sie andere über rechtlich oder wirtschaftlich relevante Tatsachen täuschen soll.
Name, Lebenslauf, Wohnort und Beruf existieren nur innerhalb der erzählten Geschichte. Fotos können von einer völlig unbeteiligten Person stammen.
Persönliche Daten eines realen Menschen werden ohne dessen Zustimmung verwendet. Das kann bis zu Ausweisdaten, Kontaktdaten und kopierten Profilen reichen.
Die Person existiert, verschweigt oder verändert aber wesentliche Angaben, beispielsweise Familienstand, Beruf, Alter oder Wohnort.
Ein realer Mensch gibt sich als Arzt, Soldat, Rechtsanwalt, Unternehmer oder Mitarbeiter einer Organisation aus, ohne diese Stellung tatsächlich zu haben.

Die Begriffe werden oft vermischt. Bei einer frei erfundenen Identität gibt es möglicherweise überhaupt keinen realen Menschen, dessen vollständige Identität übernommen wurde. Beim Identitätsdiebstahl beziehungsweise Identitätsbetrug verwenden Täter dagegen personenbezogene Daten einer tatsächlich existierenden Person, um in deren Namen aufzutreten oder Geschäfte vorzunehmen.
| Konstellation | Beispiel | Typisches Risiko |
|---|---|---|
| Pseudonym | Eine Person nutzt in einem Forum einen Fantasienamen. | Nicht allein deshalb rechtswidrig. |
| Fake-Profil | Profilbild und Lebensgeschichte bilden eine Person ab, die so nicht existiert. | Täuschung, Romance Scam, Belästigung. |
| Identitätsmissbrauch | Jemand bestellt unter dem Namen und mit Daten eines Dritten. | Forderungen, Bonitätsprobleme, strafrechtliche Folgen für den Täter. |
| Falsche berufliche Rolle | Ein Kontakt behauptet, Arzt oder Firmenvertreter zu sein. | Vertrauensaufbau für Betrug oder Datenbeschaffung. |
Eine pauschale Antwort wäre falsch. Das deutsche Strafrecht kennt keinen allgemeinen Straftatbestand, nach dem jede erfundene Online-Identität automatisch strafbar wäre. Je nachdem, was mit der Täuschung geschieht, können aber unterschiedliche Vorschriften greifen.
Wer durch falsche Tatsachen einen Irrtum hervorruft oder aufrechterhält und dadurch in Bereicherungsabsicht einen Vermögensschaden verursacht, kann sich wegen Betrugs strafbar machen. Eine Fake-Identität kann dabei ein Teil der Täuschung sein.
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte beziehungsweise verfälschte Urkunde gebraucht, kann den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen.
Die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten kann im Rahmen einer Nachstellung relevant werden. § 238 nennt unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich Bestellungen im Namen der betroffenen Person oder das Veranlassen Dritter zur Kontaktaufnahme.
Je nach Rechtsverletzung kommen auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht. § 823 BGB kann dabei eine Anspruchsgrundlage sein; ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss im konkreten Fall geprüft werden.
Beim Romance Scamming ist die erfundene Persönlichkeit das Fundament des Betrugs. Täter bauen über Dating-Plattformen, soziale Netzwerke oder Messenger eine Beziehung auf. Der vermeintliche Arzt, Ingenieur, Unternehmer oder Soldat wirkt glaubwürdig, weil die Geschichte mit Fotos, beruflichen Details und einem durchdachten Lebenslauf unterfüttert wird.
Die Kommunikation verlagert sich oft schnell auf einen privaten Messenger. Danach intensiviert sich der Kontakt. Später entsteht eine angebliche Notlage: Reisekosten, medizinische Ausgaben, Zollprobleme, ein blockiertes Konto oder eine andere Geschichte soll erklären, warum plötzlich Geld benötigt wird.
Eine falsche Identität beschränkt sich nicht auf das Internet. Täter können persönlich auftreten und über eine angebliche Heiratsabsicht besonderes Vertrauen erzeugen. Ein reales Treffen macht die Angaben zu Name, Familienstand, Beruf oder finanzieller Situation nicht automatisch wahr.
Gerade wenn früh hohe Geldbeträge, Darlehen oder Geschenke verlangt werden, lohnt sich eine Überprüfung, bevor weitere finanzielle Verpflichtungen entstehen.
Ein einzelnes Merkmal beweist wenig. Mehrere Widersprüche ergeben dagegen ein Muster. Sinnvoll ist deshalb ein Abgleich verschiedener Informationen.
Falsche Identitäten entstehen nicht nur durch erfundene Personen. Kriminelle imitieren auch Banken, Händler, Behörden oder andere Organisationen. Beim Phishing werden Nachrichten so gestaltet, dass der Empfänger sie für Mitteilungen eines vertrauenswürdigen Absenders hält. Über Links oder Anhänge sollen Zugangsdaten, Zahlungsinformationen, Adressdaten oder sogar Ausweiskopien abgegriffen werden.
Beim Spoofing werden technische Absenderinformationen oder Darstellungen so manipuliert, dass eine Nachricht scheinbar von einer bekannten Person oder Organisation stammt. Der sichtbare Absender allein reicht deshalb nicht aus, um die Echtheit einer Nachricht zu beurteilen.
Nachgebaute Login-Seiten können dem Original sehr ähnlich sehen. Wer dort Benutzername, Passwort oder Zahlungsdaten eingibt, übermittelt diese möglicherweise direkt an Täter. Wenn nach einer verdächtigen Eingabe Zweifel entstehen, sollten Zugangsdaten über die echte Webseite geändert und gegebenenfalls Bank oder Anbieter informiert werden.
Besteht der Verdacht, dass ein Gerät technisch kompromittiert wurde, kann eine forensische Untersuchung eines Smartphones oder Computers je nach Sachlage sinnvoll sein.
Identitätsmissbrauch fällt oft erst auf, wenn Rechnungen, Mahnungen oder Nachrichten zu Geschäften eintreffen, die man selbst nie veranlasst hat. Dann zählt eine saubere Dokumentation.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid verschwindet nicht dadurch, dass die zugrunde liegende Forderung auf Identitätsmissbrauch beruht. Betroffene sollten die dort genannten Fristen beachten und bei Unsicherheit anwaltlichen Rat einholen. Gerade wenn Täter abweichende Liefer- oder Kontaktanschriften verwendet haben, kann ein Missbrauch erst spät sichtbar werden.
Auch Unternehmen und Shops können mit fremden oder erfundenen Identitäten auftreten. Täter kopieren Namen realer Firmen, übernehmen Produktbilder, erfinden Geschäftsführer oder verwenden fremde Registerangaben. Ein vorhandenes Impressum ist daher ein Prüfpunkt, aber kein Echtheitsbeweis.
Bei größeren Zahlungen sollte geprüft werden, ob Domain, Firmenname, Registerdaten, Geschäftsanschrift, Telefonnummer und Bankverbindung ein konsistentes Bild ergeben. Besonders riskant sind ungewöhnlich günstige Angebote in Verbindung mit Vorkasse und starkem Zeitdruck.
Bei internationalen Geschäften ist eine vorherige Verifizierung meist günstiger als der Versuch, bereits transferiertes Geld zurückzuerlangen. Für Geschäftskontakte mit entsprechenden Mustern finden Sie weitere Informationen im Beitrag zum Vorschussbetrug in Afrika.
Eine professionelle Personenüberprüfung beginnt nicht mit der Frage, ob eine Geschichte glaubwürdig klingt. Ausgangspunkt sind überprüfbare Angaben. Die einzelnen Datenpunkte werden recherchiert und anschließend miteinander abgeglichen.
Öffentlich zugängliche Quellen können Verbindungen zwischen Namen, Kontaktdaten, beruflichen Angaben, Webseiten und Profilen sichtbar machen.
Je nach Land und berechtigtem Ermittlungsinteresse können zusätzliche Quellen genutzt werden, um Identitäts- und Hintergrundangaben zu verifizieren.
Die Recherche kann zeigen, ob Bilder oder biografische Angaben bereits in anderen Zusammenhängen verwendet wurden.
Behauptet eine Person, im Ausland zu leben oder dort für ein Unternehmen tätig zu sein, können abhängig vom Land lokale Recherchen erforderlich werden.
Eine solche Prüfung kann auch ergeben, dass wesentliche Angaben tatsächlich stimmen. Das Ziel ist keine vorgefasste Betrugsbestätigung, sondern die nachvollziehbare Klärung der überprüfbaren Tatsachen.
Sie haben Zweifel, ob eine Person tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt? Schildern Sie uns, welche Angaben bereits vorliegen. Wir prüfen, welche Ermittlungswege im konkreten Fall sinnvoll und rechtlich möglich sind.
Nicht automatisch. Ein Pseudonym oder Fantasiename ist für sich genommen nicht generell strafbar. Strafrechtlich relevant kann die falsche Identität werden, wenn sie für weitere Handlungen wie Betrug, Urkundenfälschung oder bestimmte Formen der Nachstellung eingesetzt wird.
Mehrere Angaben sollten unabhängig voneinander abgeglichen werden. Dazu gehören Name, Foto, Alter, Wohnort, Beruf, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und öffentlich auffindbare Profile. Bei größeren Risiken kann eine professionelle Personenüberprüfung sinnvoll sein.
Eine Fake-Identität kann vollständig erfunden sein. Beim Identitätsdiebstahl beziehungsweise Identitätsbetrug werden dagegen Daten einer real existierenden Person missbräuchlich verwendet, um in deren Namen aufzutreten oder zu handeln.
Eine Rückwärtssuche kann wichtige Hinweise liefern, wenn ein Foto an anderer Stelle unter einem anderen Namen auftaucht. Ein fehlender Treffer beweist jedoch nicht, dass die behauptete Identität echt ist. Fotos sind deshalb nur ein Teil der Prüfung.
Sichern Sie Beweise, schützen Sie betroffene Konten und informieren Sie Unternehmen, bei denen unberechtigte Vorgänge aufgetreten sind. Bei strafbarem Missbrauch kommt eine Anzeige bei der Polizei in Betracht. Gerichtliche Schreiben und Mahnbescheide sollten keinesfalls ignoriert werden.
Ja, soweit ein zulässiger Ermittlungszweck besteht und geeignete Ausgangsdaten vorhanden sind. Je nach Fall kommen OSINT-Recherchen, Background Checks, die Überprüfung von Kontaktdaten und bei Auslandsbezug lokale Recherchen in Betracht.
Nein. Eine Ausweiskopie kann manipuliert, gestohlen oder einer anderen Person zuzuordnen sein. Sie sollte deshalb nicht isoliert bewertet, sondern mit weiteren unabhängig gewonnenen Informationen abgeglichen werden.

Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.

Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.

Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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