Autor: Jochen Meismann
Fachkundliche Prüfung: Rechtsanwalt Daniel Beba
Lerne Sie in diesem Artikel, wie Sie eine Verleumdung beweisen können.
Der Tatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB ist erfüllt, wenn jemand ehrenrührige Behauptungen über eine andere Person aufstellt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt weiß, dass diese Behauptungen unwahr sind, und er diese Tatsache wider besseres Wissen verbreitet.
Bei der aufgestellten Behauptung muss es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln, nicht aber um ein rein persönliches Werturteil.
Denn durch die Verbreitung der unwahren Tatsache wird ein anderer in der öffentlichen Meinung herabgesetzt. Der Geschädigte kann sich durch Klage oder Strafanzeige wehren.
Das deutsche Recht sieht für diesen Tatbestand im Strafgesetzbuch einen weiten Strafrahmen vor. Dieser reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Begeht der Täter die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, so erhöht sich der Strafrahmen nach dem StGB. Er liegt dann bei einer Geldstrafe oder der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung sind drei verschiedene Straftatbestände im deutschen Strafrecht. Sie unterscheiden sich durch die Art und Weise, wie jemand eine Person in ihrer Ehre verletzt.
Nach deutschem Recht unterscheidet sich Rufmord von Verleumdung in der Anwendung und im Sprachgebrauch:
Während Verleumdung klar im Strafgesetzbuch definiert ist, wird der Begriff Rufmord gerne in der öffentlichen und medialen Diskussion verwendet. Das dient dann dazu, die Schwere und Absicht der Handlung zu betonen.
In Fällen dieser Art gilt es, die falschen Behauptungen gerichtsverwertbar zu beweisen. Nur so kann der Betroffene mögliche rechtliche Schritte einleiten. In Betracht kommen insbesondere eine Strafanzeige gegen den Verleumder nach dem Strafrecht sowie der Zivilrechtsweg.
In der Verleumdungsklage kann der Betroffene seine möglichen Ansprüche auf Unterlassung sowie auf Schmerzensgeld wegen der durch die verleumderische Behauptung erlittenen Beeinträchtigung geltend machen.
Gegebenenfalls besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz und in diesem Zusammenhang häufig auch ein Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten. Letzteres gilt dann, wenn ein Betroffener einen Detektiv benötigt hatte, um die Verleumdung zu beweisen. Nur mit den entsprechenden Beweisen ist die Verleumdungsklage überhaupt sinnvoll.
Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten ist, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 Abs. 1 ZPO). Entscheidend ist, ob eine verständige Prozesspartei berechtigten Anlass hatte, eine Detektei zu beauftragen.
Außerdem müssen sich die Detektivkosten in einem angemessenen Rahmen halten, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien und der Bedeutung des Streitgegenstandes.
Sie müssen prozessbezogen sein und die angestrebten Feststellungen müssen tatsächlich erforderlich gewesen sein. Außerdem dürfen die Ermittlungen nicht auf einfachere und/oder billigere Weise hätten durchgeführt werden können.
Beim Straftatbestand der Verleumdung ist zu beachten, dass es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt. Dies bedeutet, dass der Betroffene (also das Verleumdungsopfer) einen Strafantrag stellen muss.
Beachten Sie bitte: Nach § 77b Abs. 1 Satz 1 StGB müssen Sie diesen Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem Sie von der Tat und der Person des Täters erfahren haben. Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht hilft Ihnen dabei.
Verleumdung liegt vor, wenn eine ehrenrührige, unwahre oder unrichtige Tatsachenbehauptung aufgestellt wird. Diese ehrverletzende Äußerung über die Person muss öffentlich behauptet oder verbreitet werden.
Um gegen den Urheber der ehrverletzenden Äußerung zum Beispiel gerichtlich vorgehen zu können, gibt es eine weitere Voraussetzung: Es muss vor Gericht bewiesen werden können, dass das Gegenteil der Behauptung zutrifft. Eine auf Beweissicherung spezialisierte Detektei ist in der Lage, Beweise für die erlittene Verleumdung zu erbringen.
Detektive verfassen über die bei Beobachtung, Recherche oder auch anlässlich der Leumundsermittlungen erhaltenen Ergebnisse einen ausführlichen Tätigkeitsbericht. Zudem können Sie die zum Nachweis der verleumderischen Aussagen eingesetzten Detektive als Zeugen vor Gericht benennen.
Wenn Sie Nachweise für eine Verleumdung oder einer üblen Nachrede benötigen, sind unsere Detektive Ihre erfahrenen Partner. Gerne arbeiten wir bei der Wahrung Ihrer berechtigten Interessen auch Hand in Hand mit Ihrem Anwalt zusammen.
Genauso können Sie sich zu Zwecken der Beweisführung an eine Detektei wenden, wenn Sie von Mobbing oder Stalking betroffen sind.
Das gilt zum Beispiel dann, wenn Sie eine Verleumdungsklage zum Nachteil Ihrer Person gegen einen Dritten auf den Weg bringen wollen. So schützen Sie mit der Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Privatdetektive Ihre persönliche Ehre und können den Täter belangen.
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Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
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