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Verleumdung beweisen: Detektive sind Ihre Zeugen

Autor: Jochen Meismann
Fachkundliche Prüfung: Rechtsanwalt Daniel Beba

Lerne Sie in diesem Artikel, wie Sie eine Verleumdung beweisen können.

Definition von Verleumdung

Der Tatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB ist erfüllt, wenn jemand ehrenrührige Behauptungen über eine andere Person aufstellt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt weiß, dass diese Behauptungen unwahr sind, und er diese Tatsache wider besseres Wissen verbreitet.

Bei der aufgestellten Behauptung muss es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln, nicht aber um ein rein persönliches Werturteil.

Denn durch die Verbreitung der unwahren Tatsache wird ein anderer in der öffentlichen Meinung herabgesetzt. Der Geschädigte kann sich durch Klage oder Strafanzeige wehren.

Strafe für Verleumdung

Das deutsche Recht sieht für diesen Tatbestand im Strafgesetzbuch einen weiten Strafrahmen vor. Dieser reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Begeht der Täter die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, so erhöht sich der Strafrahmen nach dem StGB. Er liegt dann bei einer Geldstrafe oder der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Unterschied Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede

Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung sind drei verschiedene Straftatbestände im deutschen Strafrecht. Sie unterscheiden sich durch die Art und Weise, wie jemand eine Person in ihrer Ehre verletzt.

  1. Verleumdung (§ 187 StGB): Bei der Verleumdung werden unwahre Tatsachen über eine Person behauptet oder verbreitet. Diese müssen geeignet sein, diese betroffene Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Der Täter weiß, dass die Tatsachen unwahr sind.
  2. Üble Nachrede (§ 186 StGB): Hierbei werden ehrverletzende Tatsachen über eine Person behauptet oder verbreitet. In dem Fall weiß der Täter selbst nicht, ob diese Tatsachen wahr oder unwahr sind. Es genügt, dass die Tatsachen geeignet sind, den Ruf der Person zu schädigen.
  3. Beleidigung (§ 185 StGB): Bei der Beleidigung wird eine Person durch ehrverletzende Worte, Gesten oder Handlungen direkt angegriffen. Dabei ist es unerheblich, ob die beleidigenden Äußerungen wahr oder unwahr sind. Es geht allein um die Herabwürdigung der betroffenen Person.

Was ist der Unterschied zwischen Rufmord und Verleumdung?

Nach deutschem Recht unterscheidet sich Rufmord von Verleumdung in der Anwendung und im Sprachgebrauch:

  1. Verleumdung (§ 187 StGB): Dies ist ein juristischer Begriff und eine Straftat. Bei dieser behauptet oder verbreitet jemand wissentlich falsche Tatsachen über eine andere Person, um deren Ruf zu schädigen.
  2. Rufmord: Dies ist kein juristischer Begriff, sondern ein umgangssprachlicher Ausdruck, den es im Gesetz nicht gibt. Er beschreibt tatsächlich eine besonders schwerwiegende Form der Verleumdung oder üblen Nachrede. Rufmord impliziert eine gezielte, böswillige Kampagne, um den Ruf einer Person nachhaltig zu zerstören.

Während Verleumdung klar im Strafgesetzbuch definiert ist, wird der Begriff Rufmord gerne in der öffentlichen und medialen Diskussion verwendet. Das dient dann dazu, die Schwere und Absicht der Handlung zu betonen.

Gerichtsverwertbare Beweise für eine Verleumdung

In Fällen dieser Art gilt es, die falschen Behauptungen gerichtsverwertbar zu beweisen. Nur so kann der Betroffene mögliche rechtliche Schritte einleiten. In Betracht kommen insbesondere eine Strafanzeige gegen den Verleumder nach dem Strafrecht sowie der Zivilrechtsweg.

In der Verleumdungsklage kann der Betroffene seine möglichen Ansprüche auf Unterlassung sowie auf Schmerzensgeld wegen der durch die verleumderische Behauptung erlittenen Beeinträchtigung geltend machen.

Gegebenenfalls besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz und in diesem Zusammenhang häufig auch ein Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten. Letzteres gilt dann, wenn ein Betroffener einen Detektiv benötigt hatte, um die Verleumdung zu beweisen. Nur mit den entsprechenden Beweisen ist die Verleumdungsklage überhaupt sinnvoll.

Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten ist, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 Abs. 1 ZPO). Entscheidend ist, ob eine verständige Prozesspartei berechtigten Anlass hatte, eine Detektei zu beauftragen.

Außerdem müssen sich die Detektivkosten in einem angemessenen Rahmen halten, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien und der Bedeutung des Streitgegenstandes.

Sie müssen prozessbezogen sein und die angestrebten Feststellungen müssen tatsächlich erforderlich gewesen sein. Außerdem dürfen die Ermittlungen nicht auf einfachere und/oder billigere Weise hätten durchgeführt werden können.

Beim Straftatbestand der Verleumdung ist zu beachten, dass es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt. Dies bedeutet, dass der Betroffene (also das Verleumdungsopfer) einen Strafantrag stellen muss.

Beachten Sie bitte: Nach § 77b Abs. 1 Satz 1 StGB müssen Sie diesen Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem Sie von der Tat und der Person des Täters erfahren haben. Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht hilft Ihnen dabei.

Detektive ermitteln bei Verleumdung

Wann ist eine Verleumdung gegeben?

Verleumdung liegt vor, wenn eine ehrenrührige, unwahre oder unrichtige Tatsachenbehauptung aufgestellt wird. Diese ehrverletzende Äußerung über die Person muss öffentlich behauptet oder verbreitet werden.

Um gegen den Urheber der ehrverletzenden Äußerung zum Beispiel gerichtlich vorgehen zu können, gibt es eine weitere Voraussetzung: Es muss vor Gericht bewiesen werden können, dass das Gegenteil der Behauptung zutrifft. Eine auf Beweissicherung spezialisierte Detektei ist in der Lage, Beweise für die erlittene Verleumdung zu erbringen.

Detektive verfassen über die bei Beobachtung, Recherche oder auch anlässlich der Leumundsermittlungen erhaltenen Ergebnisse einen ausführlichen Tätigkeitsbericht. Zudem können Sie die zum Nachweis der verleumderischen Aussagen eingesetzten Detektive als Zeugen vor Gericht benennen.

Sind Sie Opfer von Verleumdungen?

Wenn Sie Nachweise für eine Verleumdung oder einer üblen Nachrede benötigen, sind unsere Detektive Ihre erfahrenen Partner. Gerne arbeiten wir bei der Wahrung Ihrer berechtigten Interessen auch Hand in Hand mit Ihrem Anwalt zusammen. Wir sind ebenfalls Ihr Partner, wenn Sie Verleumdung im Internet beweisen möchten.

Genauso können Sie sich zu Zwecken der Beweisführung an eine Detektei wenden, wenn Sie von Mobbing oder Stalking betroffen sind.

Das gilt zum Beispiel dann, wenn Sie eine Verleumdungsklage zum Nachteil Ihrer Person gegen einen Dritten auf den Weg bringen wollen. So schützen Sie mit der Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Privatdetektive Ihre persönliche Ehre und können den Täter belangen.

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