Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Macht jemand eine so genannte ehrverletzende Aussage über jemanden, so liegt darin häufig ein Straftatbestand. Es handelt sich dann um eine Verleumdung nach § 187 StGB (Strafgesetzbuch).
Verleumderische Aussagen können überall vorkommen: Im Freundeskreis, unter Nachbarn anlässlich eines Nachbarschaftsstreits oder auch durch Arbeitskollegen, die schlecht über einen unliebsamen Mitarbeiter sprechen.
Das Delikt liegt dann vor, wenn jemand über eine andere Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, wobei er zu dem Zeitpunkt weiß, dass diese Behauptungen tatsächlich nicht wahr sind und er diese Tatsache besseren Wissens verbreitet. Bei der getätigten Behauptung muss es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln, nicht aber um ein rein persönliches Werturteil.
Faktisch würdigt er durch die Verbreitung der falschen Tatsache die öffentliche Meinung über einen anderen Menschen herab. Der Geschädigte kann sich mittels Klage oder Anzeige wehren.
Das deutsche Recht regelt für das Delikt einen weit gefassten Strafrahmen im StGB. Dieser reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Begeht der Verursacher die Tat öffentlich, bei einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften, dann er erhöht sich der Strafrahmen laut StGB. Er liegt dann bei einer Geldstrafe oder der Verursacher wir mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
In diesen Fällen gilt es, die falschen Behauptungen gerichtsverwertbar nachzuweisen. Nur so kann der Betroffene mögliche rechtliche Schritte in Angriff nehmen zu können. Insbesondere kommt eine Strafanzeige gegen den Verleumder nach dem Strafrecht in Betracht, ebenso der Zivilrechtsweg.
In der Verleumdungsklage kann der Betroffene seine möglichen Ansprüchen auf Unterlassung sowie auf Schmerzensgeld aufgrund der durch die verleumderische Behauptung erlittenen Beeinträchtigung geltend machen. Gegebenenfalls besteht somit auch ein Anspruch auf Schadensersatz und in diesem Zusammenhang häufig auch ein Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten. Letzteres gilt dann, wenn er einen Detektiv benötigt hatte, um die Verleumdung zu beweisen. Nur mit den entsprechenden Beweisen ist die Verleumdungsklage überhaupt sinnvoll.
Zu berücksichtigen ist beim Vorliegen des Straftatbestands der Verleumdung, dass es sich um ein so genanntes Antragsdelikt handelt. Dies bedeutet, dass der Betroffene (also das Verleumdungsopfer) einen Strafantrag gemäß § 77 StGB (Strafgesetzbuch) stellen muss.
Der Verleumdungstatbestand ist gegeben, wenn eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung aufgestellt wird, die unwahr bzw. unzutreffend ist. Diese verleumderische Äußerung über die Person muss behauptet oder öffentlich verbreitet werden.
Um gegen den Urheber der Verleumdungsaussage beispielsweise per Klage vorgehen zu können, gibt es noch eine Voraussetzung. Es muss vor Gericht bewiesen werden können, dass das Gegenteil der Behauptung zutrifft. Eine auf die Beweissicherung spezialisierte Detektei ist in der Lage, Beweismaterial für die erlittene Verleumdung vorzubringen.
Detektive verfassen über die bei Beobachtung, Recherche oder auch anlässlich der Leumundsermittlungen erhaltenen Ergebnisse einen ausführlichen Tätigkeitsbericht. Zudem können die zum Nachweis der verleumderischen Aussagen eingesetzten Detektive als Zeugen vor Gericht benannt werden.
Von der Verleumdung unterscheidet sich der Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB – Strafgesetzbuch) sowie derjenige der Beleidigung (§ 185 StGB – Strafgesetzbuch).
Die üble Nachrede liegt immer dann vor, wenn jemand eine nicht nachweislich wahre Tatsache verbreitet
Die Beleidigung ist nach dem deutschen Strafrecht eine Straftat, die durch vorsätzliche Äußerungen die Missachtung oder Nichtachtung der Ehre eines anderen hervorruft. Eine beleidigende Äußerung muss niemand hinnehmen.
Auch bei diesen beiden Sachverhalten, die ehrverletzende Tatsachen sind, können Detektive Ihnen helfen. Wenn Sie Opfer von Beleidigung oder von einer üblen Nachrede betroffen sind, lassen Sie sich beraten, wie sich das beweisen lässt. Genauso können Sie sich zu Zwecken der Beweisführung an eine Detektei wenden, wenn Sie von Mobbing oder Stalking betroffen sind.
Wenn Sie Nachweise für eine Verleumdung benötigen, sind unsere Detektive Ihre erfahrenen Partner. Gerne arbeiten wir bei der Wahrung Ihrer berechtigten Interessen auch Hand in Hand mit Ihrem Anwalt zusammen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Sie eine Verleumdungsklage zum Nachteil Ihrer Person gegen einen Dritten auf den Weg bringen wollen. So schützen Sie mit der Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Privatdetektive Ihre persönliche Ehre und können den Täter belangen.
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Sehr gute Zusammenarbeit. Danke schön.
Haben meine Erwartung erfüllt.
Schnelle, gründliche Arbeit. Auch mehr Infos als ich erwartet habe. Danke.
Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
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Die Detektei war sehr schnell, kompetent und freundlich. Danke
Mein Anliegen wurde schnell zu meiner Zufriedenheit erledigt.
Sehr gute Arbeit, ich werde Sie weiter empfehlen und auf Sie zurückkommen sollte ich nochmals Hilfe brauchen.
Es war alles zu unserer Zufriedenheit.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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