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Tankdieb muss Detektivkosten erstatten.

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Rückerstattungsfähigkeit von Detektivkosten.

 

Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Tankdieb muss Detektivkosten erstatten

Ein Autofahrer hatte den Tank seines Fahrzeuges mit Treibstoff im Wert von etwa 10 Euro betankt. An der Kasse bezahlte er anschließend allerdings nicht den getankten Sprit, sondern nur Produkte aus dem Shop. Anschließend fuhr der Autofahrer ab, ohne den getankten Treibstoff erwähnt zu haben.

Da die Tankstellenbetreiberin keine Möglichkeit hatte, die Identität des Diebes festzustellen, beauftragte sie einen Detektiv, die Identität des Diebes zu ermitteln, so dass sie rechtliche Schritte gegen diesen einleiten kann.

Der Detektei gelang es auch, hier erfolgreich zu ermitteln, so dass die Tankstellenpächterin Anzeige erstatten konnte. Dabei machte sie nicht nur den entstandenen Schaden in Höhe von etwa 10 Euro geltend, sondern auch die durch die Ermittlungen der Detektei entstandenen Kosten, sowie weitere Auslagen und entstandene Rechtsanwaltskosten.

In der ersten Instanz urteilten die Richter, dass die durch die Ermittlungen der Detektei entstandenen Kosten nicht erstattungsfähig sind. Die Sache ging daraufhin durch die Instanzen. Schlussendlich entschieden die Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe in ihrem Urteil (AZ: VIII ZR 171/10) jedoch, dass zu den von dem Dieb zu erstattenden Kosten auch die der Pächterin entstandenen Ermittlungskosten zu zählen seien.

Auch wenn die Kosten für den Einsatz der Detektei deutlich über dem entstandenen Schaden lägen, habe die Pächterin keine andere Möglichkeit gehabt, die Identität des Spritdiebes herauszufinden.

Die Richter des Bundesgerichtshofes legten dar, dass es der Pächterin und ihrem Personal nicht zuzumuten sei, die durch die installierte Videoüberwachung gefertigten Aufzeichnungen selbst auszuwerten. Auch wenn die Kosten für die Auswertung durch eine Detektei nicht im Verhältnis zu der Schadensumme stünden, müsse die Tankstellenbetreiberin in einem Fall von unbezahltem Kraftstoff nicht auf Recherchen verzichten, die Identität des Diebes aufzuklären.

   

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