Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Spesenbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstes Vergehen. Dieses kann zur fristlosen Kündigung führen.
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Spesenbetrug um einen verhaltensbedingten Verstoß gegen den Arbeitsvertrag. Insbesondere fordert der Arbeitnehmer dabei den Arbeitgeber widerrechtlich zu einer Kostenerstattung auf. Zu dieser wäre er de facto nicht verpflichtet gewesen wäre, wenn die Arbeitszeiten korrekt angegeben worden wären.
Hat der Arbeitgeber Beweise für den Spesenbetrug, so hat er die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Mitarbeiters. Allerdings kann er diese nur bei vorsätzlichem Handeln des Arbeitnehmers aussprechen. Und er benötigt klare Beweise. Es ist dann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung aus wichtigem Grund.
Der Spesenbetrug ist darüber hinaus auch eine Vermögensstraftat. In einem solchen Fall drohen also auch Konsequenzen nach dem Strafrecht wegen Betrugs.
Um vor Gericht den Spesenbetrug eindeutig beweisen zu können, ist die Beobachtung durch Detektive oft das einzig probate Mittel.
Durch die Detektivarbeit lässt sich eine lückenlose Beweiskette erbringen. Denn eine Kündigung bloß wegen eines unbewiesenen Verdachts des Spesenbetruges weist ein Gericht schnell ab, so zum Beispiel das Urteil vom Arbeitsgericht Koblenz AZ 10 Sa 977/01.
Wenn Sie also für eine falsche Spesenabrechnung Belege wünschen, ist der Einsatz einer Detektei gängige Praxis. So können Sie sich vor falschen Abrechnungen schützen und laufen bei eindeutiger Beweislage vor einer unwirksamen Kündigung.
Die falsche Erfassung der Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer oder die falsche Reisekostenabrechnung lassen sich häufig nur durch Privatdetektive beweisen. So helfen wir Unternehmen zu ihrem guten Recht.
Detektive prüfen die Abwesenheitszeit von daheim und stellen fest, wie lange der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat. Später können Sie dann abgleichen, ob der Mitarbeiter Sie bei der Abrechnung betrogen hat.
Hat er das, ist die Abmahnung dann überflüssig, wenn Vorsatz vorliegt. Ein Flüchtigkeitsfehler in der Abrechnung ist also noch kein zwingender Grund für den Arbeitgeber, eine Kündigung auszusprechen.
Im Zweifel ist es so, dass Sie als Arbeitgeber mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht über die Spesenabrechnung reden. Dieser beurteilt dann nach dem Arbeitsrecht den Umgang mit den Spesen und prüft, ob dem Unternehmen ein vorsätzlicher Schaden entstanden ist.
Haben Sie den konkreten Verdacht, dass einer Ihrer Arbeitnehmer falsche Abrechnungen bei den Kilometern einreicht, zweifelhafte Bewirtungsbelege vorlegt oder dienstliche Abwesenheitszeiten von zu Hause falsch aufschreibt? Dann sollten Sie im Sinne des Betriebes handeln. Nur so schützen Sie Ihre Firma vor weiteren Schäden.
Wenden Sie sich jetzt an unsere Detektei für eine erste Beratung zum Thema Nachweis von Spesenbetrug.
0800 – 11 12 13 14
Aus der Rechtsprechung bei falscher Spesenabrechnung:
Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) hat mit dem Urteil vom 28.05.2001 unter dem Aktenzeichen 8 Sa 1293/00 entschieden, dass Spesenbetrug ein Grund für eine fristlose Kündigung ist. Das Arbeitsverhältnis kann ohne Abmahnung oder ohne Notwendigkeit einer ordentlichen Kündigung sofort beendet werden kann. Ähnlich hat auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen 4 Sa 136/02 (Urteil vom 28.03.2003) entschieden.
Die Detektei Condor führt für Sie in ganz Deutschland und in den anliegenden Nachbarländern eine zielführende Observation durch hochspezialisierte Detektive durch, um Ihnen gerichtsfähige Beweismittel zu verschaffen.
Mit Condor haben Sie einen überaus erfahrenen und zuverlässigen privaten Partner an Ihrer Seite. Wir ermitteln für Sie von Köln bis Berlin oder von Hamburg bis Düsseldorf und auch in jedem anderen Ort in Deutschland diskret. Mit unserer fachkundigen Hilfe können Sie als Arbeitgeber in jedem Fall rechnen.
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Ich hatte gehofft Sie als Detektei hätten mehr Möglichkeiten.
Qualifizierte Hilfestellung und umgehende Umsetzung des Kundenwunsches.
Die Zusammenarbeit war unkompliziert.
Ich möchte mich nochmals ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken.
Schnell und professionell. Sehr freundlicher Kundenservice. Eine Erledigung des Auftrages zu meiner vollen Zufriedenheit. Sehr zufrieden.
Danke für die Beantwortung, nun weiß ich woran ich bin.
Der Auftrag wurde schnell zu meiner Zurfriedenheit durchgeführt.
Hatte durch Ihre Arbeit ein sicheres Gefühl bekommen.
Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden. Bei der Polizei werde ich Anzeige erstatten.
Besonders erwähnenswert ist die ausgezeichnete Beratung im Vorfeld sowie die Kurzfristigkeit des Einsatzes und die detaillierte Kommunikation am Einsatztag.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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