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Observation freigestellter Arbeitnehmer

Ein Schwerpunkt der Aufträge einer Wirtschaftsdetektei liegt üblicherweise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Ein Beispiel ist die Observation freigestellter Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um eine Feststellung von Arbeitnehmerdelikten bzw. Mitarbeiterdelikten. Diese Form der Beobachtung fällt unter die allgemeine Rubrik der Mitarbeiterüberwachung. Diese ist statthaft, wenn ein klarer Verdacht gegen einen Mitarbeiter auf ein verbotenes Verhalten vorliegt.

Die Freistellung eines Arbeitnehmers, auch als Suspendierung eines Mitarbeiters bezeichnet, geschieht meist nach Feststellung eines arbeitsrechtlichen Fehlverhaltens. Genauer gesagt stellt der Arbeitgeber oft kriminelles Verhalten des Mitarbeiters fest. Das kann beispielsweise eine Unterschlagung, ein Betrug oder ein Diebstahl durch einen Mitarbeiter sein. Er kündigt diesem Arbeitnehmer sodann und stellt ihn bis zum Vertragsende von der Arbeit frei.

Arbeitnehmer wechselt zur Konkurrenz

In manchen Fällen wird die Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst ausgesprochen – zum Beispiel dann, wenn er einen neuen Job gefunden hat. Auch in diesem Fällen wird manchmal eine Freistellung des Arbeitnehmers ausgesprochen, insbesondere dann, wenn ein Wechsel zur Konkurrenz erfolgt.

Dies wird seitens der Rechtsprechung auch für zulässig erachtet. Wechselt ein Mitarbeiter zur Konkurrenz, so kann man grundsätzlich annehmen, dass eine Weiterbeschäftigung aufgrund der Konkurrenztätigkeit nicht zumutbar ist. Angenommen wird meist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht mehr vertraut. Dadurch ist die Fortsetzung der Arbeitstätigkeit nicht mehr zumutbar. Nicht selten ist es nämlich in diesen Situationen vorgekommen, dass der zum Konkurrenten wechselnde Arbeitnehmer Betriebsgeheimnisse ausspioniert hat. Auch das „Mitgehen lassen“ von Kundendaten für den neuen Arbeitgeber ist keine Seltenheit.

Während der Freistellungsphase muss das Gehalt des Mitarbeiters üblicherweise weitergezahlt werden, da das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Daher gelten nahezu identische Grundsätze zu den arbeitsrechtlichen Pflichten des Arbeitnehmers, als sei keinerlei Freistellung erfolgt. Insbesondere eine parallele Konkurrenztätigkeit ist nicht erlaubt.

Überwachung der freigestellten Arbeitnehmer

Wollen Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer überwachen, so ist zunächst ein Wirtschaftsdetektiv zu kontaktieren. Diesem können Sie Ihre Probleme bei der Trennung vom Arbeitnehmer schildern. Es muss ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegen. Der Arbeitgeber muss also konkrete Hinweise darauf haben, dass der Mitarbeiter einer verbotenen Arbeit nachgeht. Sodann kann die Detektei für Sie diese unerlaubte Arbeitstätigkeit feststellen und beweisen.

Um unerlaubte Tätigkeit während der Freistellung nachzuweisen, bieten sich neben der Observation auch noch andere Möglichkeiten für eine Wirtschaftsdetektei. Unter anderem gehört die Recherche wie auch die Hintergrundermittlung dazu. Das ist jedoch abhängig von der konkreten Fallkonstellation sowie der Art der unerlaubten Arbeitstätigkeit des Mitarbeiters.

Observation freigestellter Arbeitnehmer

Observation freigestellter Arbeitnehmer durch Detektive.

Detektive gelten als neutrale Zeugen vor Gericht

Ziel ist es, dieses arbeitsrechtliche Fehlverhalten rechtssicher zu beweisen. Die erbrachten Beweise für das (im weiteren Sinne) wettbewerbswidrige Verhalten eines Angestellten sollen vor Gericht Bestand haben, also gerichtsverwertbar sein. Dazu können die eingesetzten Ermittler als neutrale Zeugen für den Auftraggeber vor Gericht aussagen. Detektive sind als neutrale Zeugen vor Gericht anerkannt.

Observationen freigestellter Mitarbeiter werden auch als Beobachtung, umgangssprachlich als Beschattung bezeichnet. Den Auftrag, Mitarbeiter zu observieren, erhalten die Wirtschaftsermittler sowohl im Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung wie auch mit einer Verdachtskündigung eines kriminellen Mitarbeiters.

Handelt es sich hingegen um eine fristlose Kündigung, so gibt es im Allgemeinen keine Freistellungsphase. Insbesondere dann, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht und es Hinweise auf eine Nichtbeachtung dieser Wettbewerbsklausel gibt, ist eine Überprüfung durch einen Detektiv zu empfehlen.

Fallbeispiel zur Beobachtung eines freigestellten Arbeitnehmers

In einem konkreten Fall konnten unsere Detektive tatsächlich ausgeübte Arbeitstätigkeit durch einen Observationseinsatz beweisen. Hier lag ein konkreter Verdacht vor, da ein Arbeitskollege den Mitarbeiter während seiner Freistellungsphase in Arbeitskleidung gesehen hatte. Der Verdacht, dass der freigestellte Arbeitnehmer während der Freistellung arbeitete, lag also auf der Hand. Dies konnte der Arbeitgeber jedoch nicht nachweisen und benötigte Beweise, um arbeitsrechtlich gegen den Mitarbeiter vorgehen zu können.

Beobachtungen führten zum Beweis unerlaubter Tätigkeit innerhalb der Freistellungszeit. Es konnte nachgewiesen werden, dass einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgegangen wurde. Die Observanten folgten der so genannten Zielperson bis zur Arbeitsstelle, wo vor Ort die konkrete Arbeitsausübung dokumentiert wurde. Anschließend konnte der betrogene Arbeitgeber sein Recht vor Gericht durchsetzen.

Zusammenarbeit Detektiv und Rechtsanwalt bei Observation von Arbeitnehmern

Häufig geschieht die Observation freigestellter Arbeiter auch in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt des Arbeitgebers. Dieser gibt sodann vor, welche Art von Nachweisen benötigt wird, um die Rechte des Arbeitgebers durchzusetzen. Involviert ist hier häufig ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser setzt die Beweise vor Gericht durch, die bei der Überprüfung des freigestellten Beschäftigten erhalten werden.

Im Übrigen kann eine professionell aufgestellte Wirtschaftsdetektei auch dabei behilflich sein, kriminelle Arbeitnehmer direkt zu überführen. So kann eine fristlose Kündigung ermöglicht werden. Im Falle von Diebstählen wird beispielsweise eine Kameraüberwachung bzw. eine verdeckte Videoüberwachung installiert. Hinzu kommen viele weitere Lösungsmöglichkeiten, insbesondere Observationen bei Lohnfortzahlungsbetrug, Beobachtungen bei Spesenbetrug sowie bei unerlaubter Nebentätigkeit und viele weitere mehr.

Kosten für Detektive können erstattungsfähig sein

Gelingt ein Nachweis unerlaubter beziehungsweise nicht genehmigter Tätigkeit in der Freistellung, dann ist häufig eine Übernahme der Detektivkosten möglich. Nach § 91 ZPO – Zivilprozessordnung – können die Kosten für einen Detektiv dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Bei dieser Detektivkostenerstattung handelt es sich im weiteren Sinne um Kosten der Rechtsverfolgung.

Sofern Sie den Verdacht haben, dass sich ein Arbeitnehmer während der Freistellung arbeitsrechtswidrig bzw. arbeitsvertragswidrig verhält, dann sollten Sie jetzt die Detektei Condor kontaktieren. Ein Detektiv berät Sie kostenfrei unter der Rufnummer

0800 – 11 12 13 14.

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