Kein Unterhalt bei lesbischer Beziehung
Nach einem jüngst veröffentlichen Urteil des
BGH Karlsruhe verliert eine Frau, die aus einer intakten Ehe ausbricht,
ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber ihrem Mann auch dann,
wenn sie sich im Rahmen einer sexuellen Umorientierung nun einer lesbischen
Beziehung widmet.
Die Frau hatte dadurch, dass sie in einer auf Dauer ausgerichteten
neuen lesbischen Partnerschaft lebte, ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt
verwirkt. Nach höchstrichterlicher Auffassung des BGH ist es dabei
unerheblich, ob es sich bei der neuen Partnerschaft um eine homosexuelle
Beziehung oder einer heterosexuelle handelte. So oder so war den Anspruch
auf Trennungsunterhalt verwirkt. (Bundesgerichtshof Karlsruhe XII ZR 7/05)
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