Unterhalt bei gleichgeschlechtlicher Beziehung

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Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Kein Unterhalt bei lesbischer Beziehung

Nach einem jüngst veröffentlichen Urteil des BGH Karlsruhe verliert eine Frau, die aus einer intakten Ehe ausbricht, ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber ihrem Mann auch dann, wenn sie sich im Rahmen einer sexuellen Umorientierung nun einer lesbischen Beziehung widmet.

Die Frau hatte dadurch, dass sie in einer auf Dauer ausgerichteten neuen lesbischen Partnerschaft lebte, ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt. Nach höchstrichterlicher Auffassung des BGH ist es dabei unerheblich, ob es sich bei der neuen Partnerschaft um eine homosexuelle Beziehung oder einer heterosexuelle handelte. So oder so war den Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt. (Bundesgerichtshof Karlsruhe XII ZR 7/05)

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