Autor: Jochen Meismann
Fachkundliche Prüfung: Rechtsanwalt Daniel Beba
Das Wichtigste aus dem Artikel zu Arbeitszeitkontrolle in Kürze
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 müssen Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen.
Was im Betrieb beispielsweise mit einer Software leicht zu bewerkstelligen ist, gestaltet sich im Außendienst schwierig, da hier dem Betrug Tür und Tor geöffnet sind. Die Mitarbeiter können hier bei der Erfassung der täglichen Arbeitszeit erheblich manipulieren.
Liegen Hinweise darauf vor, dass Mitarbeiter eines Unternehmens die arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeiten nicht einhalten, so kann der Arbeitgeber die tatsächliche Arbeitszeit kontrollieren lassen. Diese festgestellte reale Arbeitszeit wird dann mit den Werten aus der betrieblichen Arbeitszeiterfassung verglichen.
Kommt es im Zuge der Arbeitszeitkontrolle zu Differenzen zu Lasten des Arbeitgebers, so kann dieser auch nach Einschaltung des Betriebsrats in arbeitsrechtlicher Hinsicht aktiv werden. Gibt es keinen Betriebsrat, so greifen sofort die arbeitsrechtlichen Instrumente.
Eine solche Arbeitszeitkontrolle kann durch eine professionelle Wirtschaftsdetektei durchgeführt werden. Es gilt, gerichtsverwertbare Beweise für den Arbeitszeitverstoß zu erhalten.
So können Sie als Arbeitgeber rechtlich effektiv gegen die Nichteinhaltung der Arbeitszeit vorgehen. Insbesondere kommen hier arbeitsrechtliche Schritte in Betracht, häufig sogar eine fristlose Kündigung.
Jegliche rechtliche Maßnahme nach der Feststellung von Differenzen bei der Arbeitszeitkontrolle sollten Sie immer mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht absprechen.
Da es sich bei einer bewussten Nichteinhaltung der vertraglich verbindlichen Arbeitszeiten zudem um einen Arbeitszeitbetrug handeln kann, liegt möglicherweise sogar ein Straftatbestand vor. Neben zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Schritten wegen der Nichteinhaltung der Arbeitszeiten kommen also eventuell auch strafrechtliche Maßnahmen in Betracht.
Die Manipulation der Arbeitszeiterfassung ist kein Kavaliersdelikt. Es gilt mithin, die Beweisbeschaffung und Beweissicherung rechtssicher und durch neutrale Zeugen durchzuführen.
In Fall einer Manipulation kommt für den betroffenen Arbeitgeber, der die Einhaltung Arbeitszeit kontrollieren lässt, sogar die Möglichkeit der Erstattung von Detektivkosten in Betracht. Diese Erstattung richtet sich nach § 91 der Zivilprozessordnung – ZPO.
Wird ein krimineller Mitarbeiter überführt, so fällt die Geltendmachung von Kosten für einen Detektiv meist unter die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese wiederum können oft dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Es kann also zu einer Kostenerstattung der Detektivkosten durch den überführten Mitarbeiter kommen.
Weil die Arbeitszeitkontrolle durch Arbeitgeber auch dann legitim ist, wenn sie im konkreten Verdachtsfall durch eine Detektei durchgeführt wird, hat der Arbeitgeber ein Recht auf Schadenersatz. Folglich können im Betrugsfall die entstandenen Kosten geltend gemacht werden. Ihr Anwalt wird Sie dazu gerne beraten.
Ein Detektiv hat unterschiedliche Möglichkeit, um Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu kontrollieren. In Betracht kommt eine Observation – Beobachtung – bei welcher ein Detektiv vor Ort das Betreten und Verlassen des Firmengebäudes oder der Baustelle oder einem sonstigen Einsatzort beobachtet und somit bezeugen kann.
Ferner lässt sich Arbeitszeit kontrollieren in Form einer verdeckten Videoüberwachung. Dabei wird – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts auf Nichteinhaltung der Arbeitszeit – verdeckt eine Kameraüberwachung durchgeführt. Auch so lassen sich Arbeitszeitbetrüger überführen.
Allerdings sind bei der Videoüberwachung enge Grenzen gesetzt. Diese müssen eingehalten werden, um einerseits nicht mit dem Betriebsrat, andererseits mit dem Gesetz zu kollidieren. Bestimmte Bereiche sind für jegliche Videoüberwachung tabu.
Auch Manipulationen der Zeiterfassung und Fälschungen des Arbeitszeitnachweises lassen sich häufig nachweisen. Denn manche Arbeitszeiterfassung lässt sich mit ein wenig gutem Willen umgehen.
So ist der Betrug mit Stempelkarten an der Stechuhr an der Tagesordnung, wenn gleich mehrere Arbeitnehmer unter einer Decke stecken. Kann das nachgewiesen werden, haben Sie als Arbeitgeber nach geltender Rechtslage gute Möglichkeiten, die Betrüger fristlos zu entlassen.
Arbeitszeitkontrolle durch Detektive
Arbeitszeitbetrug kommt in unterschiedlichen Formen vor: Mitarbeiter überschreiten Pausenzeiten, verlassen die Firmenräumlichkeiten unerkannt früher, kommen regelmäßig zu spät oder gehen der Arbeit am Arbeitsplatz offensichtlich nicht nach.
Häufig wird der Arbeitszeitverstoß im Zusammenwirken mehrerer Mitarbeiter durchgeführt:
Selbstredend ist es dem Arbeitgeber auch nach dem Arbeitsrecht gestattet, eine Arbeitszeitkontrolle vornehmen zu lassen. Das gilt übrigens auch für die Einhaltung von Pausenzeiten.
Bei einem handfesten Verdacht auf einen Betrug ist die Einschaltung einer Detektei zur diskreten Überwachung ein probates Mittel. In der Arbeitswelt ist dieses Vorgehen an der Tagesordnung um die Interessen des Unternehmens zu schützen.
In der Praxis der Detektei Condor hatten wir viele Fälle, auf denen Monteure oder Bauarbeiter im Zuge der Mitarbeiterüberwachung kontrolliert wurden. Hier galt es festzustellen, ob die Pausen künstlich verlängert wurden. Die Erkenntnisse bei den Observationen waren oft erschreckend. Mitunter wurden die Pausen um das Dreifache und mehr verlängert. Da kann dann auch der Betriebsrat nichts mehr schönreden.
Die Bezahlung des Arbeitnehmers hängt in der überwiegenden Zahl der Fälle von der Arbeitszeit ab. Alleine schon deshalb hat jeder Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, um kontrollieren zu lassen, ob seine Mitarbeiter auch die vorgegebene Zahl an Arbeitsstunden leistet. Dies gilt übrigens selbst für die Kontrolle vermehrter Rauch-Pausen.
Als Arbeitgeber müssen Sie jedoch bei der Existenz eines Betriebsrates dessen Mitbestimmungsrechte berücksichtigen, wenn diese vorhanden sind.
Das gilt ganz besonders bei der Installation von technischen Einrichtungen zur Erfassung der Arbeitszeit wie zum Beispiel ein Gerät zur Zeiterfassung. Gäbe es nämlich einen Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, dann wäre die Kontrollmaßnahme womöglich nicht zulässig.
Die Anschaffung eines solchen technischen Geräts zur Zeiterfassung sollte im Zweifel vorher mit einem Anwalt für Arbeitsrecht unter Beachtung der Meinung des Betriebsrats abgestimmt werden. In der Regel wird sich der Betriebsrat aber nicht gegen die Zeiterfassung sperren können.
Eine professionelle Wirtschaftsdetektei ist nicht nur tätig auf dem Gebiet der Kontrolle der Arbeitszeit, sondern ebenso im Bereich Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug.
Detektive gehen zudem Hinweisen auf Wirtschaftskriminalität nach, beispielsweise
Bei der Beweisführung und Umsetzung arbeiten wir oft mit einem Anwalt für Arbeitsrecht Hand in Hand, um alle notwendigen Regularien bei der Kontrolle einzuhalten. Als Detektei installieren wir allerdings keine Geräte zur Zeiterfassung ein, allenfalls temporäre Videoanlagen zur Arbeitszeitkontrolle. Hier stimmen wir uns gerne mit Ihrem Anwalt ab.
Liegen in Ihrem Unternehmen Hinweise vor, dass ein Mitarbeiter einen Arbeitszeitverstoß und damit Arbeitszeitbetrug begeht? Sie erhalten dann von einem unserer Wirtschaftsdetektive sofort am Telefon Hinweise zu den Möglichkeiten einer Überprüfung – Arbeitszeit kontrollieren – unter der kostenlosen Rufnummer
0800 – 11 12 13 14
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
AUSGEZEICHNET Basierend auf 200 Bewertungen Ronny Streul2025-02-11Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hätte ich diese Seite nicht gefunden, wäre ich einem SCAM zum Opfer gefallen. Von der 1. Kontaktaufnahme bis zum Ergebnis vergingen weniger Tage. Ich bin immernoch sprachlos, wie schnell die Aufklärung ging und wie detailliert der Bericht ist. Vielen Dank für ihre schnelle und hervorragende Arbeit. Karl Wagner2024-11-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bedanke mich für die freundliche Beratung. Innerhalb weniger Stunden wurden die mir fehlenden Daten ermittelt und mir das Resultat auf eine einfühlsame Weise weitergegeben, noch bevor ich einen Auftrag erteilt hatte zu einem dem Aufwand angemessenen Preis. Vielen Dank auch für das in meine Person gesetzte Vertrauen ihrerseits. Angelika Wagner David Nieter2024-10-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr nett und freundlich, mein Anliegen wurde sehr schnell beantwortet Konrad2024-08-12Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr schnell, professionell und freundlich. Vielen Dank! an mich2024-06-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr bemüht und verständnisvoll, verlässlich, freundlich und vertrauensvoll. Michaela Brunk2024-06-08Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Mein Anliegen wurde sehr schnell und zu meiner Zufriedenheit bearbeitet. Es ist ein sehr freundliches und kompetentes Team. Roland Kessler2024-05-31Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Bin super zufrieden, herzlichen Dank, kann man jederzeit weiterempfehlen 👍 Valerie H.2024-05-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Guter und schneller Service. Die Kommunikation war sehr freundlich und man fühlt sich gut aufgehoben. Auch das Resultat und die detaillierten Ergebnissen entsprachen absolut meinen Erwartungen. Vielen Dank ! Galina Koch2024-04-30Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde auch von einem Scammer angeschrieben und bin da fast rein gefallen bis es um eine Überweisung ging. Seid bitte vorsichtig im Internet. Ich wollte dir wahre Person, die auf den Fotos war finden. Mir wurde bereits vor der Auftragsannahme von Condor Mitarbeiterin gesagt, dass es keine Garantie geben wird. Alles lief schnell, innerhalb zwei Tagen hatte ich bereits Bericht erhalten, dass diese Fotos auf 5 verschiedenen Social Media Plattformen mit verschiedenen Accounts zu sehen sind. Vielen Dank für die Professionalität und Kompetenz. Ich werde Sie weiterempfehlen! VG Galina Heit Klatt Regina2024-04-26Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundliche Beratung schon am Telefon und auch schnelle Ergebnisse des Auftrags. Ich würde sie weiterempfehlen oder auch bei Gebrauch erneut in Anspruch nehmen. Vielen Dank dafür
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.